Sicherheitstechnik BMA / EMA / SIBE

Gefahrenmeldeanlagen (GMA) sollen zuverlässig Gefahren für Personen und Objekte melden. Sie bilden aus selbsttätig erfassten oder von Personen verursachten Informationen Gefahrenmeldungen, geben diese aus und erfassen Störungen. Ein Versagen der Anlagen wird durch besondere Maßnahmen weitgehend verhindert.

Gefahrenmeldeanlagen (GMA) werden unter einem Sammelbegriff geführt und bestehen aus

  • Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Einbruchmeldeanlagen (EMA)
  • Überfallmeldeanlagen (ÜMA)

In der Praxis setzen sich vermehrt Anlagen durch, welche alle vorgenannten Teilbereiche in einem universellen System integrieren, besonders bei großen Anlagen.

Für die Errichtung und den Betrieb von GMA sind eine Reihe von VDE- und DIN-Bestimmungen zu beachten. Die Zahl dürfte inzwischen bei ungefähr 70 verschiedenen Bestimmungen liegen. Sollen zugelassene Anlagen nach VdS betrieben werden, müssen diese Anlagen über eine Typenzulassung verfügen und dürfen nur, durch vom VdS zugelassene Errichter, installiert und gewartet werden.

Mit unseren zuverlässigen Partnern und mit modernster Technik realisieren wir hochkomplexe Projekte professioneller Sicherheitsdienstleistungen, für kleine bis große Anlagen.


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